AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Assyrischen Jugendverbandes Mitteleuropa e.V. (AJM)  
 

Teil I: Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen des AJM
 
Teil II: Geschäftsbedingungen des AJM-Webshops

 

Teil I: Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen des AJM 

Für die Angebote von Freizeiten, Seminaren, Lehrgängen, Juleica-Ausbildungen, Ausflügen, Events, Tagungen sowie anderen Aktivitäten, nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt, die auf der Homepage des Assyrischen Jugendverbandes Mitteleuropa e.V. (AJM e.V.) www.ajmev.org und auf jeglichen Seiten sozialer Medien aufgeführt sind, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen.  
Alle Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter nicht der AJM e.V. ist, sind nur Bestandteil einer Informationsweitergabe durch den AJM e.V. Die jeweils angeführten Veranstalter haben eigene AGB. Diese sind bei dem Anbieter zu erfragen. Ein Kontakt mit den externen Anbietern über die Internetpräsenz „www.ajmev.org“ stellt keinen Vertragsabschluss dar. Änderungen im Angebot sind durch die Veranstalter möglich.  
Für die Veranstaltungen des AJM e.V., nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „Verband“ genannt, gelten folgende Geschäftsbedingungen:  

§ 1 – Vertragsgegenstand und Geltungsbereich  

(1.1.) Vertrag 

Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter an sämtlichen Veranstaltungen, die vom Verband angeboten werden. Dies gilt ebenfalls für Großveranstaltungen; Großveranstaltungen definieren sich als Ausrichtung mit mindestens 150 Teilnehmenden/Gästen. Alle Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Zeiten und Preise entsprechen jeweils dem Stand der Drucklegung der Angebote. Es gelten stets nur die Angaben des letzten Drucktermins.  

(1.2.) Teilnehmer:in 

Als Teilnehmer:in ist jede natürliche Person anzusehen, die volljährig ist. Teilnehmende sind auch Minderjährige, die aufgrund der Einwilligung bzw. Zustimmung ihrer gesetzlichen vertretenden Person an einer Veranstaltung teilnehmen; bei Gruppen und Vereinen die jeweils rechtskräftig vertretungsberechtigten Personen.  

(1.3.) Geltungsbereich 

Dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den Veranstaltungsteilnehmenden liegen ausschließlich die vorliegenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstalters zugrunde. Die Hausordnung ist im Anhang an die Teilnahmebedingungen aufgeführt. 

 § 2 – Anmeldung 

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters kann per E-Mail, per Telefax oder anderweitig schriftlich erfolgen. Sofern die Benutzung von Anmeldeformularen Voraussetzung für die Teilnahme ist, müssen die dafür zur Verfügung gestellten Formulare benutzt werden, welche einer rechtsgültigen Unterschrift bedürfen. Zudem ist die Anmeldung zu Veranstaltungen verbindlich.  

 § 3 – Datenschutz

 Der Verband verarbeitet die Daten der Teilnehmenden DSGVO-konform. Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutzverordnung auf www.ajmev.org.  

§ 4 – Abweichungen vom Vertrag  

Der Veranstalter ist aus wichtigem Grund berechtigt, Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit die Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung (Reise) nicht wesentlich beeinträchtigen.  

§ 5 – Kein Rechtsanspruch auf Teilnahme  

Die Teilnehmenden haben keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen entgegenzunehmen, sofern die vorhandenen Kapazitäten es zulassen. Die Anmeldung ist eine verbindliche Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung.  
Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung. 

§ 6 – Zahlungsbedingungen 

Sofern keine anderweitigen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit Erhalt der Anmeldebestätigung sofort fällig. Sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Bei Veranstaltungen ohne Vorauszahlung ist der Teilnahmebeitrag zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung können die Teilnehmenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatz oder Stornogebühren zu verlangen. 

 
§ 7 – Preisänderungen bei Reisebuchungen  

Wenn sich die Preise der Leistungstragenden nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben (Beförderung, Gebühren, Steuern, Wechselkurse), kann der Veranstalter bis zum 21. Tag vor Reisebeginn Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann die reisende Person kostenlos zurücktreten, bzw. die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies möglich ist. 

§ 8 – Rücktritt  


(8.1.) Seitens des Veranstalters  

Der Veranstalter hat das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmendenzahl oder anderen  
Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen oder ein wichtiger Grund für die Absage gegeben ist, Veranstaltungen abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch steht den Teilnehmenden nicht zu. Dies gilt auch, wenn eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss und eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmenden nicht mehr möglich ist. Der Veranstalter und seine Vertragspartner:innen zur Erbringung der Leistung (Fremdleister:in) sind zudem berechtigt, wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks, Krisenfälle o.Ä.) vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung der bereits entrichteten Zahlungen. 

(8.2.) Seitens der Teilnehmenden  

Bei Reisebuchungen ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. Bei Absage der Veranstaltung nach Abgabe einer Teilnahmebestätigung, müssen die tatsächlichen Kosten durch die Teilnehmenden getragen werden. Erfolgt eine Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.  
Bei Nichterscheinen der Teilnehmenden ohne Abmeldung wird ebenfalls der gesamte Reisepreis berechnet.  
Bei Rücktritt von Veranstaltungen mit Teilnahmegebühr, kann bei nicht mehr rechtzeitigen Absagen eine Stornogebühr erhoben werden.  

(8.3.) Mitteilung des Rücktritts  

Sämtliche Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels oder das Datum des Eingangs der E-Mail. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Veranstalter vor dem Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch auf Teilnahme besteht auch erst dann, wenn die Vertretung der angemeldeten Person durch den Veranstalter genehmigt wird.  

(8.4.) Kosten durch frühzeitige Abreise

 Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung für Teilnehmende, haben diese, unabhängig von den Gründen des Abbruchs, die Kosten für die Abreise selbst zu tragen.  

§ 9 – Haftung und Haftungsbegrenzung 

(9.1.) Haftung seitens des Veranstalters  

Der Veranstalter haftet während der Durchführung der Veranstaltung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen einer Veranstaltung Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für deren ordnungsgemäße Erbringung. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Eigentum der Teilnehmenden, solange kein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters vorliegt. Haftet der Veranstalter für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der/die 
Anbieter:in bei Beauftragung aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.  

(9.2.) Schadensersatz

Schadensersatzansprüche – gleich, aus welchem Grund, einschließlich unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, einer gesetzlich vertretenden Person oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.  

(9.3.) Haftung seitens der Teilnehmenden  

Die Teilnehmenden haften für die ordnungsgemäße und wahrheitsgetreue Erbringung der Voraussetzungen zur reibungslosen Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beibringung der Reiseunterlagen, Zahlung des Teilnahmepreises, rechtzeitiges Erscheinen zu Ab- und Anfahrt). Werden durch Teilnehmende materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände des Veranstalters bzw. von Dritten (Fremdleister:in) beschädigt, haften die Teilnehmenden für die Wiederherstellung bzw. für den Schadensersatz. 

(9.4.) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung  

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung (Reise) haben die Teilnehmenden innerhalb zweier Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Teilnehmenden Ansprüche geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Vertragliche Ansprüche der Teilnehmenden verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.  

§ 10 – Pass-, Visum- und Impfvorschriften  

Bei Auslandsreisen benötigen deutsche Teilnehmende den Personalausweis, sofern im Veranstaltungsplan nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visum- oder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Veranstaltungsplanes Änderungen eintreten, werden die Teilnehmenden darüber informiert. Verbindlich sind für Veranstalter und Teilnehmenden die Angaben des Vertragsabschlusses bzw. dessen letzte Ergänzung. Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich. Zudem obliegt die Einhaltung von Gesundheits-, Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften den Teilnehmenden. 

§ 11 – Reisekosten

Es ist immer die günstigste An- und Abreisemöglichkeit zu wählen.  
Ferner soll jede Reise, deren Gesamtstrecke weiter als 400 km entfernt liegt, mit dem Veranstalter im Voraus besprochen werden. Zudem sollen Gruppenfahrten organisiert werden, wenn die Gegebenheiten es bieten. Auch alternative Anreisemöglichkeiten, wie beispielsweise Flüge oder Mietwagen, müssen im Voraus abgesprochen werden. Grundsätzlich ist stets 2. Klasse/Economy-Class zu buchen; Ermäßigungen sind zu nutzen.  

 
Bei Anreise mit dem PKW sollen 13 Cent pro Fahrer:in + 1 Cent pro weitere mitfahrende Person erstattet werden. Dadurch können nach Bundesreisekostengesetz maximal 130,00 Euro erstattet werden.  Belaufen sich die Kosten auf mehr als 130,00 Euro, kann die darüberhinausgehende Summe, bei vorheriger Absprache über die Anreise, aus der AJM-Kasse erstattet werden. Dies gilt vor allem für Gremientagungen.  

Auf Bundes- und Landesebene sollen nach gleicher Regelung Fahrtkosten erstattet werden.  

 § 12 – Führungszeugnis  

Zum Schutze der Mitglieder werden Führungszeugnisse von Ehrenamtler:innen, die Kinder- und Jugendveranstaltungen leiten, von Mitarbeitern:innen, von Mitgliedern, die in Ämter mit Führungsposition gewählt werden und diese einnehmen, und von sonstigen Führungspositionen angefordert. Diese werden vertraulich behandelt, von einer beauftragten Person eingesehen und nicht archiviert.  

§ 13 – Mitgliedschaft  

Ferner sind vorliegend die Bestimmungen für die Mitgliedschaftsverträge geregelt.  
Es existieren zwei Arten der Mitgliedschaften – die Einzelmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Der Beitritt in eine der Mitgliedschaften berechtigt nicht zu einer stimmberechtigten Teilnahme an der Delegiertenversammlung des Dachverbandes.

(13.1.) Einzelmitgliedschaft  

Die Einzelmitgliedschaft steht allen offen, die sich mit den Zielen des Verbandes identifizieren und bereit sind, diese zu fördern. Für die Einzelmitgliedschaft ist es erforderlich, das 7. Lebensjahr vollendet zu haben und somit beschränkt geschäftsfähig zu sein; eine Unterschrift der gesetzlichen Vertretung ist für die Wirksamkeit erforderlich. Der Beitritt in die Einzelmitgliedschaft berechtigt nicht direkt zu einer Fördermitgliedschaft. Bei der Einzelmitgliedschaft handelt es sich um eine Mitgliedschaft, die gem. § 38 BGB nur für eine einzelne Person gilt. Mit der Überprüfung der Antragsunterlagen, stellt der AJM e.V. sicher, dass alle Beantragenden die Aufnahmekriterien erfüllen. Ein Anspruch auf Gewährung des Aufnahmeantrags besteht nicht.  Mit Unterschreiben des Antrages erkennt man die Satzung, die Datenschutzerklärung und die vorliegenden AGB des AJM e.V. an.  
Personen, die schon über andere Mitgliedsstrukturen (z.B. Jugendgruppen-Mitglied des AJM e.V.) beim AJM e.V. eingetragen sind, müssen die Einzelmitgliedschaft nicht beantragen.  
Zudem wird mit Unterschreiben des Antrags zugestimmt, den AJM e.V. dazu zu ermächtigen, Zahlungen vom Konto der Antragstellenden einzuziehen.  

(13.2.) Fördermitgliedschaft  

Die Fördermitgliedschaft steht allen offen, die sich mit den Zielen des Verbandes identifizieren und bereit sind, diese zu fördern. Für die Fördermitgliedschaft ist es erforderlich, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und somit volljährig zu sein. Bei nicht-Vorliegen einer Volljährigkeit ist die Fördermitgliedschaft nicht wirksam; der AJM e.V. lehnt dies ausdrücklich ab, womit folglich das Angebot lediglich an Volljährige Personen gerichtet ist. Der Beitritt in die Fördermitgliedschaft berechtigt nicht zu einer direkten Einzelmitgliedschaft. Bei der Fördermitgliedschaft handelt es sich um eine Mitgliedschaft, die zudem Vorteile für Familienmitglieder offeriert. Sie hat eine  
Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Die Vorteile sind je nach Art der Mitgliedschaft erst nach einer Vertragslaufzeit von 4 Monaten bei der Mitgliedschaft Uruk, 2 Monate bei der Mitgliedschaft Akkad und 1 Monat bei der Mitgliedschaft Ninive gültig. Mit der Überprüfung der Antragsunterlagen, stellt der AJM e.V. sicher, dass alle Beantragenden die Aufnahmekriterien erfüllen. Ein Anspruch auf  
Gewährung des Aufnahmeantrags besteht nicht.  Mit Unterschreiben des Antrages erkennt man die Satzung, die Datenschutzerklärung und die vorliegenden AGB des AJM e.V. an. Zudem wird mit Unterschreiben des Antrags zugestimmt, den AJM e.V. dazu zu ermächtigen, Zahlungen vom Konto der Antragstellenden einzuziehen. Eventuelle freiwillige Abgaben werden zu den Fördermitgliedsbeiträgen addiert und sind zu den entsprechenden Abbuchungen fällig. Da der AJM e.V. gem. § 52 AO gemeinnützige Zwecke verfolgt, werden unsere Fördermitglieder als Aufwandsspender verstanden. Aufwandsspenden sind steuerlich gem. § 10b EstG absetzbar, wenn Sie einen Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung haben und auf die Erstattung verzichten.  

(13.3.) Kündigung  

Die Kündigungsregelungen gelten sowohl für die Einzel- als auch für die 
Fördermitgliedschaft. Sie richten sich nach den Bestimmungen des § 39 BGB. Eine Kündigung der jeweiligen Mitgliedschaft muss 3 Monate im Voraus zum 1. oder zum 15. eines Kalendermonats eingehen. Sie hat schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen.  

§ 14 – Podcast  

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzungen und Verträge über die Nutzung des Angebotes des Podcastes von AJM e.V., sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Entgegenstehenden AGB der Nutzer:innen wird widersprochen. Die nachfolgenden Bedingungen und deutsches Recht gelten auch für ausländische Benutzer:innen.  

(14.1.) Gegenstand  

a) Der Podcast des AJM e.V. ist ein redaktionelles Verzeichnis verschiedener Medieninhalte, die in Form eines sogenannten Podcastes vorliegen.  
b) Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung besteht nicht. Der Podcast des AJM e.V. besitzt das „virtuelle Hausrecht” und ist berechtigt, Nutzer:innen auszuschließen, insbesondere solche, die gegen ihre Verpflichtungen nach diesen Nutzungsbedingungen verstoßen oder den Podcast zu gesetzeswidrigen Zwecken verwenden.  
c) AJM e.V. haftet nicht für Verhalten der Nutzer:innen.  

(14.2.) Pflichten und Obliegenheit der Nutzenden

a) Die Nutzer:innen haben die Pflicht, den Dienst nur zu den beschriebenen Zwecken zu nutzen. Die Nutzer:innen sind insbesondere verpflichtet:  
b) keine persönlichen Kontaktdaten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Web- oder Mailadressen-  in Formularfelder einzutragen, die nicht explizit dafür vorgesehen sind. Diese Bestimmung dient der Verhinderung illegaler Kontaktaufnahmen (z.B. Spamwerbung);  
c) Dritten keinen Zugang zu Ihrem Profil zu gewähren und alle Passwörter und  
Zugangsinformationen vertraulich zu behandeln. Nutzt eine dritte Person das Profil von Nutzer:innen zu einer rechtswidrigen Tat, so haben Nutzer:innen den Schaden zu ersetzen, sofern sie die Nutzung schuldhaft ermöglicht haben;  
d) dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten, Bildern und Daten dritter Person) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;  
e) nicht ohne vorherige Zustimmung von Betroffenen Daten anderer Nutzer:innen zu veröffentlichen oder an Dritte weiter zu geben;  
f) den Dienst des Podcasts nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen;  
g) den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme und Internetdienste, die vom Podcast betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Podcasts unbefugt einzudringen;  
h) den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen;  
i) vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;  
j) AJM e.V. für Verletzung einer der vorgenannten Pflichten Schadenersatz zu leisten;  
k) AJM e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten oder einer anderweitigen rechtswidrigen Verwendung des Dienstes durch Nutzer:innen beruhen oder mit deren Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Dienstes verbunden sind. Erkennt ein:e Nutzer:in oder sollte erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von AJM e.V.  

(14.3.) Gäste und Hosts

Die Gäste und die Hosts des Podcastes stimmen durch Teilnahme am Podcast zu, die aufgenommenen Inhalte ausstrahlen zu dürfen und an AJM e.V. die Rechte am Inhalt der betroffenen Episode abzutreten. Sie sind somit mit Streaming und Aufzeichnung der Stimme im Podcast des AJM e.V. in Ton (und Bild) einverstanden. Des Weiteren stimmen sie zu, dass die Aufzeichnungen des Vortrages von dem/der Verantwortlichen veröffentlicht werden und zum Download bereitgestellt werden, was zudem auch für einen eventuellen Livestream gilt. Zudem stimmen sie zu, dass die Aufzeichnungen der Episode für Podcast bezogenes Werbematerial verwendet werden dürfen.  

(14.4.) Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten  

Hinweise und Regelungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.  

 § 15 – Hausordnung & Verhaltenspflichten  

(1.) Die Teilnehmenden haben während der Veranstaltungen den Anweisungen der Gruppenleitenden Folge zu leisten. Sie sind insbesondere verpflichtet, an Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Es besteht Anwesenheitspflicht.  
(2.) Der Genuss von Nikotin, Alkohol und anderen bewusstseinsverändernden Mitteln ist vor Erreichen der Volljährigkeit verboten.  
(3.) Das Mitführen und Gebrauchen von Waffen und waffenähnlichen, gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet.  

(4.) Tagesgästen ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung der Gruppenleitung gestattet. Tagesgäste haben die ihnen dabei entstehenden Kosten selbst zu tragen.  
Der Veranstalter ist berechtigt, Unbefugte des Hauses, der Herberge bzw. der Unterkunft zu verweisen, sofern sie gegen den Zweck und die Ordnung der Veranstaltung verstoßen.  

(5.) Die Teilnehmenden und Besuchenden sind verpflichtet, mit Fremdeigentum fürsorglich umzugehen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden von der verursachenden Person selbst getragen. Es ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen. 

(6.) Physische und psychische Gewaltanwendung seitens der Teilnehmenden ist nicht gestattet.  Verstöße gegen die Haus- und Veranstaltungsordnung werden nach Schwere des Vergehens bemessen und durch Disziplinarmaßnahmen geahndet. Im Einzelfall können Verstöße zum Ausschluss der Teilnehmenden von der Veranstaltung führen. Über den Ausschluss entscheidet die Hauptleitung in Absprache mit dem AJM-Vorstand. Rückfahrtkosten sind selbst zu tragen.  Anschließend sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Spätestens am Folgetag sind Betroffene abzuholen, ansonsten werden sie kostenpflichtig nach Hause geschickt.  

(7.) Physische und Psychische Gewaltanwendung seitens der Gruppenleitenden ist streng untersagt.   

(8.) Die von der Maßnahmenleitung bestimmte Nachtruhe ist einzuhalten.  

(9.) Alle Organisator:innen und Helfer:innen arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und betreuen Ihre Kinder nach bestem Wissen und Gewissen.  

Stand: 11.08.2022.  

Teil II: Geschäftsbedingungen des AJM-Shops 

Für die Angebote, die auf der Website des Assyrischen Jugendverbandes Mitteleuropa e.V. (AJM) http://shop.ajmev.org/ (AJM-Shop) und auf jeglichen Seiten sozialer Medien aufgeführt sind, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB).  

§ 1 – Geltungsbereich und Vertrag / Grundlegende Bestimmungen  

(1.1.) Geltungsbereich  

Für alle Lieferungen vom AJM-Shop an Verbrauchende gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  
Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

(1.2.) Vertragspartner:in  

Der Kaufvertrag kommt zustande mit dem Assyrischen Jugendverband Mitteleuropa e.V.; vertreten durch: den geschäftsführenden Vorstand, Am Hilligenbusch 31, 33098 Paderborn.  

(1.3.) Vertragsschluss  

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.  

§ 2 – Zustandekommen des Vertrages  

(2.1.) Vertragsgegenstand  

Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren.  

(2.2.) Bestellvorgang und Kaufprozess  

Alle zum Kauf beabsichtigten Produkte werden von dem/der Kund:in im „Warenkorb“ abgelegt. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Zahlungsinformationen hat der/die Kund:in die Möglichkeit alle eingegebenen Informationen zu überprüfen. Mit dem Absenden der Bestellung durch Klick auf die dafür vorgesehene Schaltfläche erklärt der/die Kund:in rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes. Damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Bei der Zahlungs-Option über Payment-Dienstleistende wird der/die Kund:in von unserem Onlineshop auf die Webseite des/der Anbietenden weitergeleitet. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten wird der/die Kund:in abschließend zurück in unseren Shop geleitet.  

(2.3.) Übermittlung per E-Mail  

Die Übermittlung aller Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erfolgt automatisiert per E-Mail. Der/die Kund:in hat daher sicherzustellen, dass die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist. 

 § 3 – Preise und Zahlungsmodalitäten  

(3.1.) Preise  

Die ausgewiesenen Preise sowie die Versandkosten stellen Brutto-Preise dar.  
Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz ist der Shop-Betreibende von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. 

(3.2.) Versandkosten  

Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind explizit gekennzeichnet oder werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von dem/der Kund:in zusätzlich zu tragen, soweit nicht eine kostenfreie Lieferung zugesagt ist.  

(3.3.) Zahlungsmodalitäten  

Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden sind auf unserer Webseite oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen, spätestens aber im abschließenden Bestellprozess an der „Kasse“ genannt. Soweit nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem Vertrag unmittelbar zur Zahlung fällig. 

§ 4 – Widerrufsrecht  

Wenn Sie Verbraucher:in sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.  
Machen Sie als Verbraucher:in von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung. 


(4.1.) Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht  

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannte Dritte Person, welche nicht der/die Beförderer:in ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Assyrischer Jugendverband Mitteleuropa e.V.; Am Hilligenbusch 31, 33098 Paderborn; Telefon: 05251 39 83 585; Telefax: 05251 39 83 584; E-Mail-Adresse: info@ajmev.org, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können ein Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen zum uns nächstmöglichen Zeitpunkt (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.  

(4.2.) Wahrung der Frist  

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

(4.3.) Folgen des Widerrufs  

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. 
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen  
 
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.  

(4.4.) Rücksendung der Ware  

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.  

(4.5.) Rücksendekosten  

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.  

(4.6.) Wertverlust  

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.  

– Ende der Widerrufsbelehrung –  

§ 5 – Lieferbedingungen

 (5.1.) Lieferung  

Lieferbedingungen, Lieferzeit sowie ggf. bestehende Beschränkungen zur Lieferung finden sich unter dem  entsprechend bezeichneten Link in unserem Onlineshop oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung. 

(5.2.) Gefahr des zufälligen Untergangs  

Für Verbraucher:innen gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den/die Kund:in übergeht. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. 

(5.3.) Überprüfung der gelieferten Ware  

Verbraucher:innen werden gebeten, die Ware bei Lieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und dem Shop-Betreibenden schnellstmöglich mitzuteilen.  

§ 6 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht  

(6.1.) Eigentumsvorbehalt  

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Shop-Betreibenden. 

(6.2.)Zurückbehaltungsrecht 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem/der Kund:in nur dann ausgeübt werden, sofern es nicht Forderungen aus selbigem Vertragsverhältnis sind.  

§ 7 – Streitbeilegung  

Die Europäische Kommission stellt für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung eine Plattform bereit (OS-Plattform), die unter http://ec.europa.eu/odr abrufbar ist.